Energiegutachten, Energieberatung für
Wohngebäude:
Die Energiegutachten stellen den energetischen Ist-Zustand der Gebäude dar
und beinhalten verschiedene Varianten für Energie - Einsparmaßnahmen mit den entsprechenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Auch der Einsatz von regenerativen Energien
wird berücksichtigt. Unter gewissen Voraussetzungen kann diese Energieberatung auch vom Staat bezuschusst werden. Ein bedarfsorientierter Energieausweis ist
ein “Abfallprodukt” des Energiegutachtens .
Fördermittelberatung zur
Gebäudesanierung:
Bund und Länder stellen erhebliche Summen an Fördermittel zur energetischen
Gebäudesanierung bereit. Eine Fördermittelberatung kann sich dem Energiegutachten nahtlos anschließen, ebenso die notwendige Antragstellung, wie z. B. für das CO2 Gebäudesanierungsprogramm der
KfW-Bankengruppe. Einer Fördermittelberatung geht immer eine Energieberatung voraus.
Energieausweis (Energiepass) für
Wohngebäude:
Der Energieausweis (Energiepass) ist nunmehr verpflichtend eingeführt
(Energieeinsparverordnung EnEV vom 24. Juli 2007). Es gibt hierfür verschiedene Termine und verschiedene Ausführungen. Ein Energieausweis ersetzt jedoch keine Energieberatung. Die von mir
ausgestellten “ Energieausweis nach einer Bedarfsberechnung “ beinhalten immer eine Begehung der Gebäude, denn nur dann können qualifizierte Modernisierungsempfehlungen gegeben werden. Ein
Energieausweis (Energiepass), der nach dem Verbrauch ausgestellt wird, hat nicht diese hohe Qualität.